Jeder Arbeitgeber hat die Pflicht, allen Mitarbeitern verschiedene Vorschriften zum Lesen zur Verfügung zu stellen. Sie finden diese Vorschriften hier.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Arbeitsgerichtsgesetz – Ausschnitt
Bürgerliches Gesetzbuch – Ausschnitt
Teilzeit- und Befristungsgesetz